Der Bankensenat des BGH hat am 22. März sein erstes Urteil zu einem komplexen Finanzderivat verkündet. Es ging um einen Zinssatz-Swap ("CMS Spread-Ladder-Swap"), den ein mittelständisches Unternehmen mit der Deutschen Bank abgeschlossen hatte. Der BGH hat die Bank zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verurteilt.

Interessant ist die Entscheidung vor allem deswegen, weil zum ersten Mal der Emittent eines Derivats verpflichtet wurde, Daten offenzulegen, die nur finanzmathematisch zu ermitteln sind (nämlich, in diesem Fall, den "anfänglichen negativen Marktwert").

Prof. Roberts von unserer Kanzlei war der erste, der statistische Berechnungen zu einem Derivat in ein Gerichtsverfahren in Deutschland eingebracht hat. Für künftige Verfahren dürfte die Unterstützung durch Finanzmathematiker ("Quants") eine zentrale Rolle spielen.