Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 2, 5. Auflage, 2538 Seiten, € 329,00
Der dreibändige Kommentar ist der umfangreichste aktuell verfügbare wissenschaftliche Kommentar zur Zivilprozessordnung. An ihm arbeiten die namhaftesten und angesehensten Autoren des Zivilprozessrechts in Deutschland.
Die folgenden Publikationen sind erschienen:
Wolfsteiner, "Der Eintritt in den Sicherungsvertrag - doch wieder geöffnet", ZfIR 19/2012, S. 681-686
Roberts, "Marktwert und Risikomanagement - Anmerkung zum Swaps-Urteil des OLG Stuttgart, 9 U 57/11", BKR 9/2012, S. 377-379
jüngst erschienen:
Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde. Handbuch mit Praxishinweisen und Musterformulierungen, 3. Auflage 2011, C.H. Beck
„Sein Buch über die vollstreckbare Urkunde bleibt das Standardwerk zu dieser Thematik.“ Grziwotz NJW 2011, 2777.
Julian Roberts, "Beratungsbedarf bei Finanzderivaten im Lichte neuerer Rechtsentwicklungen", Deutsches Steuerrecht 2011, Heft 26
Julian Roberts, "Financial derivatives: investments or bets?", Journal of International Banking and Finance Law 2011, Heft 6
Der Bankensenat des BGH hat am 22. März sein erstes Urteil zu einem komplexen Finanzderivat verkündet. Es ging um einen Zinssatz-Swap ("CMS Spread-Ladder-Swap"), den ein mittelständisches Unternehmen mit der Deutschen Bank abgeschlossen hatte. Der BGH hat die Bank zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verurteilt.
Unser Sozius Dr. Hans Wolfsteiner hat am 5. Oktober das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse erhalten. Die Verleihung fand im Münchner Justizministerium statt.
Im Streit über die "Gift-CDO" Abacus hat sich Goldman Sachs am 14. Juli nun mit der Securities and Exchange Commission verglichen. Der Fall war seit April vor dem District Court in New York anhängig (Az. 10-CV-3229). Goldmans zahlt eine halbe Milliarde Dollar Zivilstrafe. Davon werden geschädigte Banken - in diesem Fall die deutsche IKB sowie die Royal Bank of Scotland - einen Teil erhalten.
Die US-Aufsichtsbehörde SEC hat die Investment-Bank Goldman Sachs am Freitag in New York wegen Betruges verklagt. Es geht um den Verkauf eines komplexen Finanzinstruments, einer so genannten CDO. Zu den Käufern gehörte auch die deutsche IKB.
Derivate-Experte hegt Zweifel an Argumenten der SEC
Professor Julian Roberts: "Gegenwette des Hedgefonds ist nicht entscheidend, sondern dass es sich bei Derivaten um Risikogeschäfte handelt. Für die gelten andere Regeln."
Weiterlesen: Pressemitteilung zur SEC-Klage gegen Goldman Sachs