Unsere Mandanten sind überwiegend Unternehmen in privater Trägerschaft und Körperschaften der öffentlichen Hand, wozu vorrangig gehören:

  • vermögensverwaltende Gesellschaften und deren Teilhaber
  • Industrieunternehmen und deren Gesellschafter
  • Beteiligungsgesellschaften 
  • Insolvenzverwalter
  • bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Kommunen 
  • sonstige Arbeitgeber der Öffentlichen Hand
  • privatisierte Großunternehmen in oder außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
  • Krankenhausholdings
  • Landesarbeitgeberverbände